Yes, we can:

FIVERX-Schnittstelle zur elektronischen Rezeptübermittlung.

 
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Abrechnung mit Cato - FAQ

 

Vielleicht haben Sie auch Ende 2009 unsere „Yes we can“-Aussendung erhalten, in der wir darauf aufmerksam machten, dass cato® die aktuellen Regelungen zur Zyto-Abrechnung inklusive FIVERX-Schnittstelle besonders effizient und umfassend beherrscht.

In diesem Zusammenhang tauchte seitens Kunden und Interessenten seitdem immer wieder die Frage auf, wie denn Cato Software Solutions nun ganz konkret hilft, die aktuellen Abrechnungsprobleme zu lösen.

Daher möchten wir ihnen hiermit gerne folgende Frage- und Antwortliste zusenden, die sie hoffentlich interessant und informativ finden. Selbstverständlich können wir in diesem Rahmen nur die häufigsten Fragen klären, stehen aber jederzeit gerne für ein weiterführendes Ge-spräch oder eine Präsentation zur Verfügung. Zögern sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren!


FAQ „Umsetzung der Taxierung in cato®“

F: Die derzeitigen Abrechnungsbestimmungen gem. Hilfstaxe sind äußerst komplex und lassen breiten Interpretationsspielraum zu. Darüber hinaus gibt es individuelle Vereinbarungen mit Krankenkassen - und überhaupt ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass sich diese Bestimmungen bald wieder ändern. Eigentlich regiert doch derzeit das Chaos. Wie kann Cato Software Solutions angesichts dieser Situation, in der sich doch keiner richtig auskennt, überhaupt behaupten „Yes we can“?
A: Zugegeben: Streitfragen zwischen Juristen und Interessensvertretern, ob bestimmte Regelungen der Hilfstaxe letztlich so oder doch anders zu interpretieren sind, können wir als Softwarefirma naturgemäß nicht entscheiden. Was wir aber mit cato® sehr gut können: Ein Werk-zeug bereitstellen, mit dem möglichst alle Interpretationsmöglichkeiten unmittelbar abbildbar sind.

F: Klingt gut, aber wie soll das funktionieren? Kann eine Software überhaupt so flexibel sein?
A: Das „Zauberwort“ in cato® hierzu heißt „Abrechnungsmodell“: In cato® können beliebig viele Abrechnungsmodelle angelegt werden, in denen Preise, Preisbildungsregeln,  Regeln zur Anbruchverrechnung, Auf- und Abschläge und sonstige Abrechnungsregeln hinterlegt werden. Parallel dazu werden Kostenträger angelegt (i.A. Krankenkassen, aber auch z.B. Privat-patienten). Die  Abrechnungsmodelle werden dann mit den Kostenträgern „verdrahtet“. So können unterschiedliche Abrechnungsregime für verschiedene Kostenträger abgebildet werden.

 

F: Nun gut, aber wie muss man sich das konkret vorstellen? Wie kann ich in einem Abrechnugsmodell die Abrechnungsregeln abbilden?
A: Nehmen wir z.B. einmal die prinzipielle derzeitige Abrechnungsregel „Preis pro mg“. Die einfachste Variante wäre, dass im Abrechnungsmodell für jedes Produkt ein mg-Preis hinter-legt wird, der dann zur Abrechnung herangezogen wird.


 
F: Das klingt aber unpraktisch. Die Preise ändern sich doch alle zwei Wochen! Dann müsste ich die Preise ja alle zwei Wochen in allen Abrechnungsmodellen überschreiben?
A: Nein, das ist nicht notwendig. Es ist nämlich auch möglich, in den Abrechnungsmodellen statt fixer Preise verschiedene „Platzhalter“ einzutragen, z.B. {AEK} oder {MGPREIS}. So kann man festlegen, dass der zum Verrechnungszeitpunkt jeweils aktuelle ABDA-Preis zur Berechnung herangezogen werden soll, ohne das Abrechnungsmodell ununterbrochen anpas-sen zu müssen. 


 
F: „Der zum Verrechnugszeitpunkt jeweils aktuelle Preis“? Heißt das, cato® merkt sich auch die „alten“ Preise?
A: Ja, so ist es. Die „offiziellen“ ABDA-Preise können bei Cato Software Solutions abbo-niert, und alle zwei Wochen mit cato® P&P in cato® eingespielt werden. Sie bleiben für alle verrechneten Produkte als komplette Preishistorie erhalten. Rückwirkende Verrechnungen sind damit überhaupt kein Problem.



F:
Gut, aber ich soll ja gar nicht die ABDA-Preise, so wie sie sind, verrechnen, sondern da gibt es produktabhängige Auf- und Abschläge, und vieles mehr.
A: Kein Problem. Das ganze funktioniert so ähnliche wie in Excel. Im Abrechnungsmodell kann ich z.B. (wahlweise generell, oder für bestimmte Produkte oder Produktgruppen) ähnlich wie in Excel „Formeln“ festlegen, die z.B. multiplikative oder additive Auf- und Abschläge darstellen. So kann man z.B. für ein bestimmtes Produkt eingeben „{MGPREIS}*0.9“ und schon nimmt cato® für dieses Produkt nur 90% vom mg-Preis. Oder man legt das als generelle Regel fest (die dann wieder für einzelne Produkte „overruled“ werden kann).



F:
Das ist zwar schon ganz gut, aber immer noch nicht flexibel genug. Was ist z.B. mit der Regelung für zB Folinsäure, wo ich nur bei einer Bolusherstellung bis 20ml einen anderen Preis verrechnen soll?
A: Wiederum kein Problem! Auch das ist mit einer Formel lösbar. Man kann hierfür eine Formel eingeben, die abhängig davon, ob es sich um eine Bolusherstellung unter oder über einem bestimmten Volumen handelt, unterschiedliche Preise liefert.



F:
Okay, das klingt nun wirklich flexibel. Aber was ist damit: Ich muss doch unterschiedliche Preise verrechnen, abhängig davon, ob „Aut Idem“ auf dem Rezept ausgekreuzt wurde, oder nicht.
A: Auch das geht. Wenn das Abrechnungsmodell einen Verweis auf den mg-Preise beinhaltet, dann nimmt cato® völlig selbsttätig abhängig davon, ob eine „aut idem“-Verrechnung durchgeführt wird oder nicht, mal den einen, mal den anderen mg-Preis. Da muss man gar nichts Spezielles vorbereiten.



F:
Aber was ist, wenn sich die Verrechnungsregel prinzipiell ändert, abhängig davon, ob es eine „aut idem“ Abrechnung ist, oder nicht.
A: In diesem Fall kann man die Abrechnungsformel für die betroffnen Produkte wiederum so gestalten, dass sie unterschiedlich rechnet, je nachdem ob „aut idem“ abgerechnet wurde, oder nicht.

F: Die derzeitige Regelung sieht doch vor, dass Verwürfe der Krankenkasse verrechnet werden sollen, für deren Patienten zuletzt aus der Ampulle etwas entnommen wurde. Kann cato® das auch?
A: Ja, auch das kann cato®. Im Abrechnungsmodell gibt es dafür ein Häkchen. Falls der Anbruch zu Verrechnungszeitpunkt noch nicht verworfen wurde, dann warnt cato® sogar, und fragt, ob die Abrechnung noch bis zur Klärung der Situation verschoben werden soll. 



F:
Thema Arbeitspreis: Für unterschiedliche Produkte (Zytostatika, Antikörper, etc) gibt es doch ganz unterschiedliche Herstellungspauschalen. Wie sieht es damit aus?
A: Auch dafür sind in den Abrechnungsmodellen entsprechende Möglichkeiten vorgesehen. Es können unterschiedliche Arbeitspreise für die unterschiedlichen Produktgruppen hinterlegt werden.



F: Was ist aber nun, wenn sich zu einem bestimmten Zeitpunkt die Abrechnungsregeln (z.B. für einzelne Produkte, oder überhaupt insgesamt) ändern. Spätestens dann müsste ich letztlich doch das Abrechnungsmodell überschreiben und hätte sogleich Probleme bei der rückwirkenden Taxierung – oder etwa nicht?
A: Nein, auch dann gibt es kein Problem mit cato®. Genau so, wie die Abrechnungspreise zeitlich gestaffelt gespeichert bleiben, können auch für jedes Abrechnungsmodell zeitlich gestaffelte Submodelle hinterlegt werden, die nur im jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Wirkung entfalten.



F:
Jetzt mal ganz etwas anderes: Wir haben jetzt die ganze Zeit von mg-Preisen gesprochen. Ich möchte aber in bestimmten Fällen, so wie schon bisher, die ökonomisch nächstpassende Stückelung verrechnen - und zwar unabhängig davon, was tatsächlich verwendet wurde. Kann cato® das?
A: Das kann cato® schon lange. Man muss im Abrechnungsmodell einfach nur statt eines mg-Preises einen Preis pro Packungsgröße eintragen (auch hier kann man wieder entweder Fixpreise oder Verweise auf die jeweils aktuellen AEKs etc. eintragen). Bei der Abrechnung sucht sich cato® dann völlig selbstständig die ökonomisch nächst passende Stückelung und verrechnet diese.



F:
Kann ich mit Cato auch Rezepte bedrucken?
A: Ja. Es gibt ein eigenes Rezeptbedruckungs-Modul, welches die Rezepte entsprechend den aktuellen Regelungen (mit Hash-Code, Prüfsumme, etc) bedruckt.

F: Wird bei der Rezeptbedruckung zwischen Herstellungen und Abgaben unterschieden?
A: Ja, cato® trennt die abzurechnenden Positionen automatisch zwischen Herstellungen, Abgaben von Fertigarzneimitteln ohne Auseinzelung, Abgaben von Fertigarzneimitteln mit Auseinzelung und Hilfsmittelabgaben, und erstellt unterschiedliche Rezepte hierfür.



F:
Im Einzelfall sollen ja mehrere gleichartige Verrechnungspositionen (der „Wochenbedarf“) in eine Rezeptzeile zusammengefasst werden. Geht das?
A: Ja, das geht. Wenn es das Abrechnungsmodell zulässt, können gleichartige Medikationen in Zeile zusammengefasst werden; bzw. cato® schlägt dies sogar aktiv vor.



F: Ich muss bei den Rezepten nicht alle Felder bedrucken. Je nach Arzt muss ich mal die einen Felder ergänzen, mal die anderen. Unterstützt mich cato® hierbei?
A: Ja, man kann ganz einfach im laufenden Betrieb auswählen, welche Felder des Rezepts bedruckt werden sollen, und welche nicht.



F: Es muss ja nicht nur die Medikation, sondern auch die Taxierungberechnung auf das Rezept gedruckt werden. Kann cato® das auch?
A: Ja, auch das kann cato®. Zusammen mit jeder Medikation wird die Taxierungsberechnung in kompakter Form auf das Rezept mitgedruckt.



F:
Und wie sieht es mit der elektronischen Übermittlung (Stichwort: FIVERX) aus?
A: Auch eine FIVERX-Schnittstelle steht integriert in cato® als Zusatzoption zur Verfügung. Die erstellten Rezepte werden aufgelistet, und können mit einem Mausklick zu ihrem Ab-rechnungszentrum online übertragen werden. Sie erhalten nach Online-Übermittlung unmit-telbar die Rückmeldung, ob das Rezept „angekommen“ ist, und auf Basis der Erstprüfung akzeptiert wurde.

F: Die „Erstprüfung“ durch das Abrechnungszentrum ist eine Sache. Aber kann ich später auch den aktuellen Status des Rezepts im Abrechnungszentrum prüfen?
A:  Ja, auch das geht. Der aktuelle Verrechnungsstatus des Rezepts im Abrechnungszentrum kann jederzeit online mit Hilfe von cato® über FIVERX-Schnittstelle abgefragt werden.



F: Ich muss aber nicht nur Rezepte drucken, sondern auch Zuzahlungsrechnungen.
A: Mit cato® können auch Zuzahlungsrechnungen gedruckt und verwaltet werden.



F: Apropos „Rechnung“: Ich will nicht nur Rezepte drucken, sondern für Privatpatienten und bestimmte Kostenträger auch Rechnungen ….
A: Ja, auch das geht mit cato®. Man kann pro Kostenträger festlegen, ob die Abrechnung auf Rezept- oder Rechnungsbasis erfolgt. Und entsprechend wird dann ein Rezept bedruckt, oder eine Rechnung erstellt. Die Rechnungstexte sind natürlich individualisierbar.


F:
Ich habe einen Herstellungsbetrieb, und beliefere mehrere Apotheken. Das bedeutet, dass ich sowohl zwischen Herstellungsbetrieb und Apotheke, als auch zwischen Apotheke und Krankenkasse verrechnen muss – also gewissermaßen jede Medikation zwei mal. Geht das?
A: Mit der Zusatzlizenz für Herstellungsbetriebsabrechnung absolut kein Problem! Sie kön-nen dann zusätzlich neben den „normalen“ Kostenträgern (Krankenkassen) auch die „zwischengeschalteten“ Apotheken in cato® verwalten und verrechnen.

 


F: Aber für die Abrechnung mit diesen Apotheken gelten ja ganz andere Abrechnungsmodali-täten als mit den Krankenklassen?
A: Eben deshalb können sie diesen auch ganz eigene Abrechnungsmodelle zuordnen.



F: Und ich muss mich dann entscheiden, ob ich eine Medikation mit der Apotheke oder der Krankenasse verrechne?
A: Nein, jede Medikation kann, wenn gewünscht, zweimal verrechnet werden. Einmal mit der „zwischengeschalteten“ Apotheke, und dann noch einmal mit der Krankenkasse.


F: Nur in dieser Reihenfolge?
A: Nein, in beliebiger Reihenfolge.

F: Kann ich als Herstellungsbetrieb mit cato® dann für die verschiedenen belieferten Apotheken auch die FIVERX-Übermittlung zum Rechenzentrum erledigen? Jede Apotheke hat doch eigene Zugangsdaten, eigene Apothekennummern, etc?
A: Kein Problem. In den  Grundeinstellungen können für jede Apotheke gesonderte Übermitt-lungs- und Stammdaten hinterlegt werden.


F: Weil wir gerade davon sprechen: Ich habe mehrere Labors, die ich parallel betreibe, und ich außerdem muss ich nachweisen, dass ich mein System im validierten Zustand betreibe, und außerdem…
A:  Oh je, das sprengt jetzt aber den Rahmen dieser FAQ! Nur knapp so viel: In allen diesen und vielen Fragen mehr ist Cato Software Solutions die erste Wahl. Wir bieten nicht nur softwaretechnische Unterstützung, auch in ganz komplexen, validerten Systemumgebungen (mit hoch individualiserbaren Abläufen inkl. Barcodeprüfungen, Ereignisprotokollen, etc.), sondern bieten mit cato® auch ein Produkt, das als qualifizierte Komponente in validierten Systemen eingesetzt werden kann. Wir haben umfassende Erfahrung bei der individuellen Validierungsbegleitung, und können entsprechende Unterstützung anbieten. Wenden Sie sich einfach an uns; wir beraten sie gerne!

 
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